menschthink-banner

TEILNAHMEBEDINGUNGEN Future Work Dinner 28. September 2023

Inhalte & Verantwortlichkeit & Leistungen

Das Future Work Dinner findet am Donnerstag, den 28. September 2023 von 18:00 – 21:00 Uhr bei hannover Impuls GmbH, Vahrenwalder Str.7  in 30165 Hannover statt. Im Preis enthalten ist die Teilnahme von 1 Person Speisen und Getränke sowie, wenn gewünscht, ein Teilnahmezertifikat. Für die Inhalte der Veranstaltungen ist Franziska Mensching verantwortlich. Sie ist Wirtschaftspsychologin, zertifizierte Business Coach und Nachhaltigkeitsberaterin.  Die Qualifikationen und Referenzen können auf Ihrer Webseite eingesehen werden.

Teilnehmende

Das Future Work Dinner richtet sich an die Zielgruppe Gründer*nnen mit Interesse an nachhaltiger Unternehmensführung.  

Anmeldung, Vertragsschluss

Mit Eingang der schriftlichen Anmeldung erkennen die Teilnehmenden diese Teilnahmebedingungen an. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

Absage und Änderungen von Veranstaltungsterminen 

Wir können aus wichtigem Grund (zum Beispiel mangels kostendeckender Teilnehmendenzahl, wegen kurzfristiger Nichtverfügbarkeit des Veranstaltungsorts) die Veranstaltung absagen. In diesem Fall werden die Teilnehmenden unverzüglich informiert und erhalten bereits bezahlte Teilnahmegebühren erstattet. Wir können – soweit den Teilnehmenden zumutbar – die Veranstaltung im Übrigen ändern (zum Beispiel Änderungen der Agenda, des Zeitplans, des Veranstaltungsorts). Derartige Änderungen werden wir unverzüglich schriftlich mitteilen.

Preis und Zahlungsbedingungen 

Die Teilnahmegebühr für einen Teilnehmenden beträgt €29,00 inkl. gesetzlicher MwSt. und wird nach Anmeldung umgehend in Rechnung gestellt. Die Zahlung ist nach Rechnungserhalt sofort fällig. Solange die Teilnahmegebühr nicht vereinbarungsgemäß bezahlt ist, behalten wir uns vor, den Vertrag zu kündigen und die Teilnehmenden von der Veranstaltung auszuschließen.

Ausschluss von Teilnehmenden, Hausrecht 

Wir können Teilnehmende von einer Veranstaltung ganz oder teilweise ausschließen, wenn sie die Veranstaltung stören und die Störung auch nach Androhung des Ausschlusses nicht unterlassen wird. Wir üben, ggf. gemeinsam mit Dritten, während der Veranstaltung das Hausrecht aus und sind berechtigt, insoweit Weisungen zu erteilen. Das Erstellen von Bild- und Tonaufnahmen während der Veranstaltung ist nur mit unserer vorherigen Einwilligung erlaubt.

Stornierungsbedingungen 

Die Teilnehmenden haben ein Stornierungsrecht zu folgenden Bedingungen. Die Stornierung hat schriftlich an kontakt@menschthink.com zu erfolgen. Für die Fristen ist der Eingang der E-mail bei uns maßgeblich:
• bei einer Stornierung bis zu acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn beträgt die Stornogebühr 50 % der vereinbarten Teilnahmegebühr,
• bei einer Stornierung bis zu 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beträgt die Stornogebühr 80 % der vereinbarten Teilnahmegebühr, eine spätere Stornierung ist nicht möglich und es werden 100 % der vereinbarten Teilnahmegebühr fällig.
Stellen die Teilnehmenden einen Ersatzteilnehmenden, fallen keine Stornogebühren an.

Nutzung von Fotos und Filmaufnahmen 

Wir behalten uns vor, während der Veranstaltung angefertigte Bilder und Filmaufnahmen für Firmenzwecke, insbesondere zur Darstellung der Veranstaltung als Fotoprotokolle, welche an alle Teilnehmenden verteilt werden, sowie zu eigenen Werbezwecken in allen Medien weiter zu verwenden. Weder von den Fotografierenden noch von den auf dem Foto dargestellten Personen können Honoraransprüche oder Ansprüche auf Namensnennung bei der Veröffentlichung erhoben werden.

Urheberrecht, Datenschutz, Schlussbestimmungen 

Die erforderlichen Daten der Teilnehmenden, insbesondere Name und Adresse, werden zum Zwecke der Erfüllung des Vertragsverhältnisses erhoben, verarbeitet und genutzt.

Anwendbares Recht / Gerichtsstand / Schlussbestimmungen 

Es ist die Anwendung deutschen Rechts vereinbart. Der Gerichtsstand ist Hannover. Sollte eine oder mehrere dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

 

Nach oben scrollen